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Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro vom DFB-Sportgericht

Posted on 20. Februar 2018 by NOFB

Am heutigen Dienstag, 20. Februar 2018 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den 1. FC Magdeburg aufgrund unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während zwei Partien mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt.

Das Fehlverhalten der eigenen Anhänger geht auf das Heimspiel des 1. FC Magdeburg im DFB-Pokal zweite Hauptrunde gegen Borussia Dortmund zurück. In der Partie, welche am 24. Oktober 2017 in der MDCC-Arena Magdeburg ausgetragen wurde, kam es zum Abbrennen von Pyrotechnik. Weiterhin wurden Vorfälle während der Heimpartie des 1. FC Magdeburg gegen den Halleschen FC in der dritten Liga (25. November 2017) geahndet, als sich Fangruppen beider Vereine mit Gegenständen bewarfen und versuchten, die Absperrungen zu stürmen.

Der 1. FC Magdeburg hat das Strafmaß akzeptiert und wird kein Rechtsmittel einlegen.

FCM

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