Am heutigen Mittwoch, 19. Oktober 2016 hat der 1. FC Magdeburg gegen das vom DFB-Sportgericht am vergangenen Donnerstag 10. Oktober 2016 festgelegte Urteil fristgemäß Berufung eingelegt. Der 1. FC Magdeburg wartet nun die Urteilsbegründung des DFB-Sportgerichts ab.
FCM
